Unsere Leistungen

Wir verstehen uns als Fachunternehmen in den folgenden Bereichen:

  • Maler- und Lakierarbeiten
  • Tapezieren
  • Kreative Maltechniken
  • Fassadengestaltung
  • Vollwäremeschutz
  • Trockenbau
  • Fußbodenbelagsarbeiten
  • Holzschutz
  • Fachwerk

Ein besonderer Augenmerk liegt zur Zeit auf dem Vollwärmeschutz. Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Dämmschutzmaßnahmen.

Vollwärmeschutz (Wärmedämm-Verbundsystem) an Einfamilienhäusern

Im Zeitalter der Energieeinsparung werden Wohnhäuser (und nicht nur diese) immer besser und stärker gegen Wärmeverluste geschützt, indem sie vielfach mit einem Wärmedämm-Verbundsystem, auch „Vollwärmeschutz“ oder „Thermohaut“ genannt, versehen werden.

Eine besonders beliebte Variante dieser Wärmedämm-Verbundsysteme besteht aus angeklebten Dämmstoffplatten aus Polystyrol-Partikelschaum (Styropor) in einer Stärke von mehr als 10 cm (je dicker, desto besser!?).

Für diese Bauart gibt es keine allgemein anerkannte Regel der Technik (technisches Regelwerk).

Wärmedämm-Verbundsysteme brauchen daher, da es sich um „nicht geregelte Bauprodukte“ (Bauprodukte , für die es keine allgemein anerkannte Regel der Technik oder Technische Baubestimmungen z. B. nach Artikel 3 Absatz 2 BayBauO) handelt, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), damit sie – bauordnungsrechtlich – überhaupt verwendet werden dürfen.

Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Anstalt des Öffentlichen Rechts, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin nach sorgfältiger Prüfung erteilt.

Heizungsanlagen-Verordnung

Die Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV) war eine deutsche Verordnung und enthielt Bestimmungen zur Energieeinsparung sowie Vorschriften für Niedertemperaturkessel und Thermostatventile. Die letzte Fassung stammt vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 851).Die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden, kurz Energieeinsparverordnung, hat am 1. Februar 2002 die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung abgelöst. (Quelle: Wikipedia)

Wärmeschutzverordnung

In der Bautechnik wurde mit den Anforderungen aus der Wärmeschutzverordnung und seit 2002 mit der Energieeinsparverordnung die Energieberatung zunehmend erforderlich, um geeignete Konzepte zur Wärmedämmung und Energieeinsparung auszuarbeiten.

Um die energetische Sanierung von Wohngebäuden zu fördern wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das Programm „Energiesparberatung vor Ort“ gestartet. Bei der Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude, die vor dem 1. Januar 1984 gebaut wurden, wird das Gebäude zunächst untersucht und darauf aufbauend Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen unterbreitet. Sie dient der Unterstützung des Eigentümers in seiner Entscheidung für Sanierungsmaßnahmen und stellt eine Vorbereitung für die Beantragung von vielen Förderprogrammen (z. B. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW) dar. Durchgeführt wird die Beratung durch speziell vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassene Energieberater. Listen über Energieberater findet man z. B. auf der Webseite des BAFA. (Quelle: Wikipedia)

Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden vom Verordnungsgeber auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude. Die Energieeinsparverordnung löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004. Zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG)[1] wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist. (Quelle: Wikipedia)